46 Treffer in 46 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Gasthof, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe, streitige Förderung für Kosten betreffend die Sanierung und Erweiterung der Toilettenanlage sowie betreffend den Sauberlauf - Schmutzfangmatte - des Eingangsbereichs und die Stuhlpolsterung, Maßnahmen nicht primär zur Erfüllung pandemiebedingter Hygienekonzepte und zur Existenzsicherung erforderlich, kein Anspruch auf Gewährung der beantragten Überbrückungshilfe, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Förderantrag, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch das Gericht, Plausibilisierung der geübten Verwaltungspraxis, ständige Verwaltungspraxis, keine Relevanz der Förderpraxis in anderen Bundesländern, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall, keine sachwidrige Differenzierung, keine Gleichbehandlung im Unrecht, kein Anspruch auf richtlinienwidrige Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe, kein Vertrauensschutz durch inoffizielle Positivlisten, kein Vertrauensschutz wegen vorbehaltener Schlussprüfung
Urteil vom 13.02.2023 – W 8 K 22.1507
VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, feste Lüftungsanlage, Veranstaltungshalle, Digitalisierungsmaßnahmen, Hygienemaßnahmen, Umbaumaßnahmen, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall
Urteil vom 13.02.2023 – W 8 K 22.1310
VG Würzburg: Wiedererrichtung bzw. Neubau eines abgebrannten Mutterkuhstalles, begehrte landwirtschaftliche Förderung nach Brandfall, Einzelbetriebliche Investitionsförderung - EIF, Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP, Ablehnung der Förderung mit Hinweis auf fehlende Brandversicherung, hypothetische Berechnung der zu erbringenden Eigenleistung wie bei ordnungsgemäßer Neuwertversicherung, bei unterstellter Neuwertversicherung anfallende Versicherungsleistungen mindern förderfähige Kosten gänzlich, weil Versicherung sämtliche Wiederaufbaukosten abdecken würde, Risiko der fehlenden Gebäudeversicherung bei Landwirt, maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie, Plausibilisierung der Verwaltungspraxis durch Beklagtenseite, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz, weites Ermessen, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür
Urteil vom 16.01.2023 – W 8 K 21.1594
VG Würzburg: Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstler nur bei Online-Antrag
Urteil vom 18.01.2021 – W 8 K 20.1461
VG Würzburg: Künstlerhilfe: Online-Antrag auch ohne häuslichen Internetanschluss zumutbar
Urteil vom 18.01.2021 – W 8 K 20.814
VG Augsburg: Versagungsgegenklage, Zuwendungsrecht, Corona-Pflegebonus, Tätigkeit im Krankenhaus, Ergotherapeutin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 25 Stunden, teilweise pflegerische Tätigkeit von weniger als 25 Wochenarbeitsstunden nachgewiesen durch Arbeitgeberbescheinigung, teilweise Abhilfeentscheidung und dahingehende übereinstimmende Erledigungserklärung, keine Auslegung der Richtlinie, keine willkürliche Verwaltungspraxis, kein atypischer Ausnahmefall, keine Gleichheit im Unrecht
Urteil vom 25.03.2022 – Au 8 K 20.1596
VG Würzburg: Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, Fußballspiel, begehrte Ausnahme für die Zulassung von 3.000 Zuschauern im Stadion statt 1.000 Zuschauer, keine Ausnahmegenehmigung, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür
Beschluss vom 11.06.2021 – W 8 E 21.788
VG Würzburg: Zwingende elektronische Antragstellung für die Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstler
Beschluss vom 13.07.2020 – W 8 E 20.815
VG Würzburg: Antragstellung Gewährung einer Corona-Überbrückungshilfe durch prüfenden Dritten
Urteil vom 24.10.2022 – W 8 K 21.1389
VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Versäumung der Klagefrist, keine Wiedereinsetzung, elektronische Zustellung, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe, Großhandel mit Tabakware, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Förderantrag, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinien gemäß der Verwaltungspraxis, Kosten nur förderfähig, wenn im Förderzeitraum fällig, keine Auslegung der Richtlinien durch das Gericht, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall, keine sachwidrige Differenzierung
Urteil vom 14.11.2022 – W 8 K 22.1357